Die Durchführung von Prüfungstätigkeiten erfolgt unparteilich. Die oberste Leitung der CORE hat sich hierzu verpflichtet, ist dafür verantwortlich und lässt nicht zu, dass kommerzieller, finanzieller oder sonstiger Druck ihre Unparteilichkeit gefährdet.
Die oberste Leitung der CORE versteht die Bedeutung der Unparteilichkeit bei der Durchführung der Prüftätigkeiten von Managementsystemen, handhabt Interessenkonflikte und stellt die Objektivität
ihrer Prüftätigkeiten von Managementsystemen sicher.
Gefährdungen für die Unparteilichkeit schließen z. B. Folgendes ein:
Wenn eine Beziehung mit einer verbundenen Stelle eine nicht akzeptable Gefährdung der Unparteilichkeit darstellt, dann wird diese Prüftätigkeit nicht bereitgestellt. Ursachen, die die Unparteilichkeit der CORE gefährden können, können auf Eigentümerschaft, Beherrschung, Leitung, Personal, gemeinsam genutzten Ressourcen, Finanzen, Verträgen, Schulungen, Vermarktung und Zahlung von Verkaufsprovisionen oder anderen Anreizen für die Empfehlung neuer Kunden usw. basieren.
Die CORE bietet ihren zu prüfenden Kunden keine Beratung zu Managementsystemen an oder stellt diese bereit. Auch die Durchführung oder Bereitstellung von internen Audits durch die CORE bei ihren geprüften Kunden, würde eine signifikante Gefährdung der Unparteilichkeit darstellen, weshalb diese ausgeschlossen ist. Dies gilt ebenfalls für jegliche Teile derselben juristischen Person und jegliche Einheit unter der Organisationskontrolle der Umweltgutachterorganisation. Um die geforderte Objektivität und Unparteilichkeit zu gewährleisten, verpflichtet sich die CORE über die im Prüfwesen üblichen zwei Jahre hinaus freiwillig zu mindestens vier Jahren, die zwischen Beratungsleistungen / internen Audits und Prüfungen beim Kunden vergangen sein müssen. Darüber hinaus verpflichtet sich die CORE zudem in den zwei Jahren nach einer Prüfung keinerlei Beratungsleistungen anzubieten. Dies gilt selbstverständlich auch für das Personal der CORE, egal ob festangestellt, angestellt in Teilzeit oder Freiberufler.
Die CORE gliedert keine Audits an eine Beratungsorganisation für Managementsysteme aus, da dies eine inakzeptable Gefährdung für die Unparteilichkeit der CORE darstellen würde. Dies bezieht sich nicht auf Personen, die als externe Auditoren unter Vertrag stehen. Die Tätigkeiten der CORE werden nicht zusammen mit den Tätigkeiten einer Organisation, die Beratung zu Managementsystemen bereitstellt, vertrieben oder angeboten. Die CORE gibt nicht an oder deutet stillschweigend an, dass eine Prüfung unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter wäre, wenn eine bestimmte Beratungsorganisation zum Einsatz käme. Die CORE ergreift Maßnahmen, um auf jegliche Gefährdungen ihrer Unparteilichkeit zu reagieren, die aus den Tätigkeiten anderer Personen, Stellen oder Organisationen herrühren.
Das gesamte Personal, sowohl das interne als auch das externe, bzw. die Ausschüsse, die Einfluss auf die Zertifizierungstätigkeiten haben könnten, handeln unparteilich und lassen nicht zu, dass
kommerzieller, finanzieller oder sonstiger Druck die Unparteilichkeit gefährdet. Die CORE verlangt sowohl vom internen als auch vom externen Personal, jede ihnen bekannte Situation offen zu legen,
die es selbst oder die CORE vor Interessenkonflikte stellen könnte.
CORE Umweltgutachter GmbH
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