Unparteilichkeitspolitik

Die Durchführung von Konformitätsbewertungstätigkeiten erfolgt unparteilich. Die oberste Leitung der CORE hat sich hierzu verpflichtet, ist dafür verantwortlich und lässt nicht zu, dass kommerzieller, finanzieller oder sonstiger Druck ihre Unparteilichkeit gefährdet.


Die oberste Leitung der CORE versteht die Bedeutung der Unparteilichkeit bei der Durchführung der Zertifizierungstätigkeiten von Managementsystemen, handhabt Interessenkonflikte und stellt die Objektivität ihrer Zertifizierungstätigkeiten von Managementsystemen sicher.


Gefährdungen für die Unparteilichkeit schließen z. B. Folgendes ein:

  1. Gefährdungen durch Eigennutz: Gefährdungen, die auf eine Person oder eine Stelle zurückzuführen sind, die in ihrem eigenen Interesse handelt. Insbesondere stellt der finanzielle Eigennutz eine Gefährdung der Unparteilichkeit in Bezug auf Zertifizierungen dar;
  2. Gefährdungen durch Selbstbewertung: Gefährdungen, die auf eine Person oder Stelle zurückzuführen sind, die die von ihr selbst geleistete Arbeit bewertet. Das Auditieren von Managementsystemen eines Kunden, bei dem die CORE selbst oder einer der Auditoren (egal ob festangestellt, angestellt in Teilzeit oder Freiberufler) Beratungstätigkeit zu Managementsystemen durchgeführt hat, wäre eine Gefährdung durch Selbstbewertung;
  3. Gefährdungen durch Vertrautheit oder Vertrauen: Gefährdungen, die auf eine Person oder Stelle zurückzuführen sind, die zu vertraut mit oder leichtgläubig gegenüber einer anderen Person ist, anstatt sich um Auditnachweise zu bemühen;
  4. Gefährdungen durch Einschüchterung: Gefährdungen, welche darauf zurückzuführen sind, dass sich eine Person oder Stelle offen oder verdeckt bedrängt fühlt, wie z. B. durch die Bedrohung, ersetzt zu werden und/oder an eine Aufsichtsperson gemeldet zu werden.

Wenn eine Beziehung mit einer verbundenen Stelle eine nicht akzeptable Gefährdung der Unparteilichkeit darstellt, dann wird diese Zertifizierung nicht bereitgestellt. Ursachen, die die Unparteilichkeit der CORE gefährden können, können auf Eigentümerschaft, Beherrschung, Leitung, Personal, gemeinsam genutzten Ressourcen, Finanzen, Verträgen, Schulungen, Vermarktung und Zahlung von Verkaufsprovisionen oder anderen Anreizen für die Empfehlung neuer Kunden usw. basieren.

 

Die CORE bietet ihren zu zertifizierenden Kunden keine Beratung zu Managementsystemen an oder stellt diese bereit. Auch die Durchführung oder Bereitstellung von internen Audits durch die CORE bei ihren zertifizierten Kunden, würde eine signifikante Gefährdung der Unparteilichkeit darstellen, weshalb diese ausgeschlossen ist. Dies gilt ebenfalls für jegliche Teile derselben juristischen Person und jegliche Einheit unter der Organisationskontrolle der Zertifizierungsstelle. Um die geforderte Objektivität und Unparteilichkeit zu gewährleisten, verpflichtet sich die CORE über die im Zertifizierungswesen üblichen zwei Jahre hinaus freiwillig zu mindestens vier Jahren, die zwischen Beratungsleistungen / internen Audits und Zertifizierung beim Kunden vergangen sein müssen. Darüber hinaus verpflichtet sich die CORE zudem in den zwei Jahren nach einer Zertifizierung keinerlei Beratungsleistungen anzubieten. Dies gilt selbstverständlich auch für das Personal der CORE, egal ob festangestellt, angestellt in Teilzeit oder Freiberufler.

 

Die CORE gliedert keine Audits an eine Beratungsorganisation für Managementsysteme aus, da dies eine inakzeptable Gefährdung für die Unparteilichkeit der CORE darstellen würde. Dies bezieht sich nicht auf Personen, die als externe Auditoren unter Vertrag stehen. Die Tätigkeiten der CORE werden nicht zusammen mit den Tätigkeiten einer Organisation, die Beratung zu Managementsystemen bereitstellt, vertrieben oder angeboten. Die CORE gibt nicht an oder deutet stillschweigend an, dass eine Zertifizierung unkomplizierter, leichter, schneller oder preiswerter wäre, wenn eine bestimmte Beratungsorganisation zum Einsatz käme. Die CORE ergreift Maßnahmen, um auf jegliche Gefährdungen ihrer Unparteilichkeit zu reagieren, die aus den Tätigkeiten anderer Personen, Stellen oder Organisationen herrühren.


Das gesamte Zertifizierungspersonal, sowohl das interne als auch das externe, bzw. die Ausschüsse, die Einfluss auf die Zertifizierungstätigkeiten haben könnten, handeln unparteilich und lassen nicht zu, dass kommerzieller, finanzieller oder sonstiger Druck die Unparteilichkeit gefährdet. Die CORE verlangt sowohl vom internen als auch vom externen Personal, jede ihnen bekannte Situation offen zu legen, die es selbst oder die Zertifizierungsstelle vor Interessenkonflikte stellen könnte.

Kontakt:

CORE Umweltgutachter GmbH
Endersbacher Str. 57
D-71334 Waiblingen

Tel.: +49 7151 16 767 55
Fax: +49 7151 16 767 56
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