Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) fördert Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdünger.
Gefördert werden können die Ertüchtigung, als auch der Neubau oder die Erweiterung von Gärrestelagern. Weiterhin können spezifische Anlagenteile bei Bestands- und Biogas-Neuanlagen gefördert werden.
Diese Maßnahmen werden mit bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen gefördert.
Das FNR-Investitionsförderprogramm zur Vergärung von Wirtschaftsdünger soll Biogasanlagenbetreiber zu Investitionen unterstützen, um einen höheren Gülleanteil in ihren Anlagen einzusetzen bzw. den Einsatz an vergorenem Wirtschaftsdünger zu erhöhen. Effektives Ziel ist dabei, den Methanausstoß, der durch Wirtschaftsdünger anfällt, zu reduzieren. Um dies zu erreichen soll der Einsatz in Biogasanlagen von derzeit ca. 30 Prozent des anfallenden Wirtschaftsdüngers pro Jahr, deutlich erhöht werden.
Weitere investitionsbegleitende Maßnahmen, sowie Erläuterungen zu der sachkundigen Begleitung durch eine/n Umweltgutachter/in, werden in ausführlichen Informationen auf der website des FNR unter www.wirtschaftsduenger.fnr.de. dargestellt.
Vor und nach der Maßnahme müssen die relevanten Förderungsvoraussetzungen und tatsächlichen Durchführungen durch eine/n Umweltgutachter/in, als sogenannten sachkundige Begleitung, geprüft werden. Dabei darf gemäß der Vorgabe der Akkreditierungsstelle für Umweltgutachter (DAU), nicht der /die Umweltgutachter/in, welche das jährliche EEG Gutachten erstellt, diese Prüfung durchführen.
Sachkundige Begleitung
Die gemäß der Förderrichtlinie für eine Bezuschussung notwendigen Prüfungen werden in zwei Stufen durchgeführt:
In der ersten Stufe, zur Feststellung der Förderungsvoraussetzungen, prüfen unsere
Umweltgutachter/innen die Angaben zur WD-Bemessung und Planungen der Anlagentechnik des Anlagenbetreibers zum voraussichtlichen Kapazitätszuwachs und Durchführbarkeit.
Diese Plausibilitätsprüfung ist Bestandteil der Antragsunterlagen, welche vom Antragsteller bei der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) einzureichen
sind
Mit Aufnahme des Betriebes der geförderten Anlagenkomponenten hat eine zweite Validierung durch den/die
Umweltgutachter/in verbindlich als Termin auf der Biogasanlage zu erfolgen.
Bei dieser Begutachtung wird die Umsetzung der Baumaßnahmen und die Validierung der zuvor angegebenen WD-Parameter auf deren effektiven Ist-Zustände geprüft.
CORE Umweltgutachter GmbH
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